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TRANSBIT - Bildung und Internationale Projekte
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 24 Apr. 2012
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Bildungsurlaub

Gewerkschaften bieten jedes Jahr Seminare an, für die beim Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragt werden kann. Ein Beschäftigungsverhältnis bei der DB AG von mindestens 6 Monaten ist Voraussetzung. Die Anzahl der zu beantragenden Tage pro Jahr richtet sich nach den Bildungsurlaubsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes. Für die Bundesländer, die so ein Gesetz nicht haben, gilt bei der DB AG automatisch das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (§ 14 BTV).

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz:
Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz § 2 (1) hat jeder Arbeitnehmer und Azubi Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dies ist dem Betrieb rechtzeitig – d.h. mindestens 6 Wochen im Voraus – schriftlich mitzuteilen. Eine Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen kann bei Azubis nicht geltend gemacht werden (§ 5(4) ). Wird in einem Kalenderjahr kein Seminar gefunden, für das Interesse besteht, so kann der gesamte Anspruch auf das nächste Jahr übertragen werden (§ 5 (8) ). Diesbezüglich ist dem Betrieb eine schriftliche Erklärung bis zum 31.12. vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber den Bildungsurlaub verweigern, so ist er verpflichtet, den gesamten Bildungsurlaubsanspruch automatisch auf das nächste Jahr zu übertragen. Bildungsurlaubsseminare können auch im Ausland stattfinden.

Folgende Länder haben eigene Bildungsurlaubsgesetze:
Berlin
Hamburg
Bremen
Hessen
Niedersachsen
NRW
Rheinland Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein.


TRANSBIT ist anerkannter Träger nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.



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